Drucken

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

die Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen läßt Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, nicht zu. Außerdem beschränkt sie den Aufenthalt außerhalb der Wohnung sowohl tagsüber als auch nach 20.00 Uhr auf das Vorliegen eines trifftigen Grundes. Daraus ergibt sich, dass in diesem Jahr - wenn sich die Regelung nicht ändert - Veranstaltungen jeglicher Art zum Abbrennen der Funkenfeuer nicht möglich sind.

Bitte haben Sie dafür Verständnis. Die Infektionszahlen sind hoch. Wir alle tragen eine hohe Verantwortung für den Gesundheitsschutz unserer Mitmenschen. Lassen Sie uns dieser Verantwortung gemeinsam nachkommen.